Durch einen Ehevertrag können die Ehegatten in jedem Stadium ihrer Ehe Regelungen treffen, um die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen und auch
Scheidungsfolgen abzubedingen.
Häufige Regelungen sind beispielsweise Modifizierungen der Zugewinngemeinschaft durch Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinn,
oder aber auch die Vereinbarung der Gütertrennung, so dass hiernach kein Zugewinn für den Fall der Beendigung der Ehe mehr geschuldet ist.
Weiter Regelungsmöglichkeiten sind auch im Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich bis hin zum Totalverzicht möglich, wobei jede beabsichtigte
Vereinbarung auf deren Wirksamkeit sorgfältig geprüft werden muss.